Donnerstag ist Blogreihentag zum Thema Eltern mit Behinderung. Heute geht es um Recht, Wunsch und Wirklichkeit bezüglich Elternassistenz. Ein Papa mit einer hochgradigen Sehbehinderung, der auf eine Begleitperson und einen Blindenstock angewiesen ist, lebt mit seiner Frau und seinem fast 4 jährigen Sohn im Norden von Deutschland. Die Großeltern und weitere Familie leben 300 km weit entfernt und so sind die drei im Alltag auf sich allein gestellt.
Trotz Handicap arbeitet der Vater Vollzeit und sorgt für das finanzielle Auskommen. Die Mutter plante den Wiedereinstieg in den Beruf mit dem Start der Kindergartenzeit.
Allerdings sah sich die Familie plötzlich und unerwartet mit Integrationsproblemen und auftretenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Fehlentwicklungen des Sohnes konfrontiert. Innerhalb weniger Monate platzte der „Traum“ vom eigentlich so klassischen Familienmodell. Der Sohn erhält aufgrund der gewährten Pflegestufe 1 mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Betreuungsleistungen von der Pflegekasse. Die damit eingekaufte Erzieherin leistet ca. 5 Wochenstunden und ist eine starke Entlastung für die Familie.
Weiterlesen
Gefällt mir:
Like Wird geladen …